Kurs zur Waffensachkunde mit Standaufsichtsprüfung
gemäß §7 WaffG

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“Gemäß §7 Waffengesetz müssen alle, die privat und beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, einen Sachkundenachweis, die so genannte Waffensachkunde gemäß §7 WaffG, ablegen. In der Waffensachkundeprüfung weist der Schüler nach, dass er die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften, sowie die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse erworben hat und praktisch mit einer Waffe umgehen kann. Die bestandene Prüfung bei uns gilt sowohl als Nachweis für Sportschützen als auch für Berufswaffenträger und ist bundesweit anerkannt.”

Wiederlader, Vorderlader & Böller-Kurs

Am 23. und 26.10.2021 in Welschingen.

Wo? Schützenhaus Welschingen, Bei der hohen Eiche 1, 78234 Engen-Welschingen

Weitere Infos, Anmeldekriterien usw. finden Sie im Flyer.

Für weitere Fragen vorab rufen Sie uns gerne einfach an.
Telefon: 07734 – 931 750